Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag über Lagerräume in Boxenform

Die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht ermächtigt, Verpflichtungen oder Zusagen zu treffen, die über den Inhalt des Mietvertrages hinausgehen bzw. von diesem abweichen.
§1 - Die allgemeinen Rechte des Mieters
Der Mieter hat das Recht, die angemietete Lagerbox ausschließlich für Lagerzwecke in Übereinstimmung mit den getroffenen Vertragsbedingungen des Vermieters zu nutzen.
§2 - Übergabe der Lagerbox
Der Mieter hat die Lagerbox bei Übergabe zu kontrollieren und dem Vermieter unverzüglich Schäden oder Verschmutzungen zu melden.
§3 - Zugang zu Gelände und Lagerhaus
Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zugang zum Gelände und zum Lagerhaus. Die Öffnungszeiten können mit zweiwöchiger Ankündigung geändert werden.
§4 - Nutzung von Gelände und Lagerhaus durch den Mieter
Verboten sind: das Gelände störend nutzen, gewerbliche Tätigkeiten ohne Genehmigung, Befestigungen ohne Zustimmung, Wohnnutzung, Emissionen, Verkehrsbehinderungen.
§5 - Alternative Lagerbox
Bei wichtigen Gründen kann der Vermieter den Mieter auffordern, innerhalb zwei Wochen in eine vergleichbare Box umzuziehen.
§6 - Kaution
Die Kaution wird spätestens einen Monat nach Mietende rückerstattet, abzüglich Reinigung, Reparaturen und offener Forderungen.
§7 - Miete, Mietzahlung, Mietfälligkeit
Mindestmietdauer: ein Monat. Der Vermieter kann die Miete dem Verbraucherpreisindex anpassen (mit schriftlicher Benachrichtigung einen Monat vorher). Sonderkündigungsrecht besteht bis zwei Wochen vor Wirksamkeit.
§8 - Verzug, Pfandrecht
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen (gesetzliche Höhe) und eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € an. Der Vermieter kann Zugang verweigern und ein Zusatzschloss anbringen.
§9 - Sicherungsübereignung
Der Mieter überträgt Eigentum an Gegenständen in der Box als Sicherheit. Dies wirkt, wenn der Mieter mehr als 90 Tage mit mindestens einer Monatsmiete im Verzug ist.
§10 - Kündigung des Mietverhältnisses
Beide Parteien können bei wichtigem Grund fristlos kündigen. Für den Vermieter liegt wichtiger Grund vor bei Verstößen gegen §4, §5, §6 oder Geschäftsbeendigung.
§11 - Versicherung des Mieters
Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Mietvertrag. Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Mietlaufzeit.
§12 - Allgemeine Vertragsbestimmungen
Schriftliche Mitteilungen müssen an die vertraglich angegebene Adresse erfolgen. Es gelten deutsches Recht und Gerichtsstand Berlin.
Stand: 01.09.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Annahme und Lagerung von Warensendungen

§1 - Geltungsbereich / Vertragsgrundlage
Diese AGB gelten für Vereinbarungen zwischen Kunden und XXLAGER Selfstorage (MAXFLI Beteiligungs GmbH, Grünauer Straße 210-216, 12557 Berlin). Es werden nur Pakete bis 31,5 kg akzeptiert; Speditionen nicht.
§2 - Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch Kundenantrag und Annahme durch XXLAGER zustande. XXLAGER kann ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§3 - Rechte und Pflichten von XXLAGER Selfstorage
XXLAGER nimmt Sendungen entgegen und lagert sie. Beschädigte, unfrei oder als Nachnahme versendete Pakete werden nicht angenommen. XXLAGER darf Sendungen nicht öffnen. Benachrichtigung erfolgt per Telefon oder E-Mail am selben Tag. Herausgabe nur in den Geschäftsräumen. Nach einem Monat Nichtabholung kann XXLAGER die Sendung verwerten.
§4 - Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde muss korrekte Adressdaten bereitstellen und aktuell halten. Pakete müssen die richtige Lieferadresse tragen. Der Kunde muss Sendungen innerhalb 5 Werktagen nach Benachrichtigung abholen und sich mit Lichtbildausweis ausweisen. Bevollmächtigte benötigen schriftliche Vollmacht.
Verboten sind: strafrechtlich/behördlich verbotene Waren, außergewöhnlich wertvolle Gegenstände, gefährliche Ware, Tiere, sowie Waren, die Geruchs- oder sonstige Belästigungen verursachen.
§5 - Haftung
XXLAGER haftet nur bei Verschulden. Ausgeschlossen ist Haftung bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördlichen Anordnungen. Nicht haftbar bei unzureichender Verpackung oder Transportunternehmen-Verschulden. Der Kunde trägt Verantwortung für strafrechtlich verbotene Waren.
Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (nicht bei Körperverletzung, Kardinalpflichten oder Verzugsschäden). Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen.
§6 - Vertragslaufzeit / Kündigung
Voraussetzung: laufender Mietvertrag über Lagerräume am selben Standort. Kündigung mit zwei Wochen zum Monatsende möglich. Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (insbesondere Verstöße gegen §4.4).
§7 - Sonstige Vereinbarungen
Deutsches Recht gilt; Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 01.11.2020