Die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht ermächtigt, Verpflichtungen oder Zusa gen zu treffen, die über den Inhalt des Mietvertrages hinausgehen bzw. von diesem abweichen. Sollten diese dennoch getroffen werden, überschreitet der Mitarbeiter des Vermieters seine Vollmacht. Das ist dem Mieter bekannt. Jedoch schließt dieses nicht aus, dass ein Vertreter des Vermieters und der Mieter den Mietvertrag einver nehmlich schriftlich ändern können.
1. Die allgemeinen Rechte des Mieters
Der Mieter hat das Recht, die angemietete Lagerbox ausschließlich für Lagerzwecke in Übereinstimmung mit den getroffenen Vertragsbedingungen des Vermieters zu nutzen. Dieses Recht hat Bestand bis zur Beendigung des Mietvertrages.
2. Übergabe der Lagerbox
Der Mieter hat die Lagerbox bei Übergabe zu kontrollieren und dem Vermieter un verzüglich Schäden oder Verschmutzungen zu melden. Der Mieter hat die Verwen dung von Reinigungsmitteln zur Behebung von Verunreinigungen vorab mit dem Vermieter abzustimmen.
3. Zugang zu Gelände und Lagerhaus
Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zugang zum Gelände und zum La gerhaus. Der Vermieter ist berechtigt, neben den allgemeinen Öffnungszeiten la gerspezifische Öffnungszeiten festzusetzen. Die Öffnungszeiten können mit einer vorherigen zweiwöchigen Ankündigung jederzeit geändert werden. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, aus einer vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Lagerhauses oder des Geländes mit Wasser oder Strom Mietzinsminderungs ansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen. Der Vermieter hat das Recht, von jeder Person, die das Lagerhaus oder das Gelände betreten möchte, eine Legiti mation zu verlangen. Sollte keine geeignete Legitimation vorliegen, kann der Zutritt verweigert werden. Nur der Mieter oder eine von ihm bevollmächtigte oder von ihm begleitete Person sind, neben dem Vermieter und seinen handelnden Vertretern, dazu ermächtigt, das Lagerhaus oder das Gelände zu betreten. Der Mieter kann eine derartige Bevollmächtigung zu jedem gegebenen Zeitpunkt schriftlich widerrufen. Bei Gefahr in Verzug gestattet der Mieter dem Vermieter oder einer von ihm autori sierten Person, die Lagerbox zu öffnen und zu betreten. Der Mieter ist dazu verpflich tet, seine Lagerbox zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine nicht verschlossene Lager box zu verschließen. Zusätzlich hat der Vermieter das Recht, die Lagerbox ohne vorherige Kommunikation mit dem Mieter zu öffnen, zu betreten, die eingelagerte Ware gemäß Mietvertrag § 7 (Bauliche Veränderungen und Ausbesserungen durch den Vermieter) zu verbringen und/oder die notwendigen Veranlassungen zu treffen, • falls der Vermieter begründet annehmen kann, dass die Lagerbox gemäß Miet
vertrag § 1 (Mietgegenstand) verbotene Gegenstände oder Waren enthält und in Folge von einer Gefährdung der umliegenden Lagerboxen auszugehen ist oder die Lagerbox nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird.
falls der Vermieter von der Polizei, der Feuerwehr oder einer anderen autorisierten Behörde rechtmäßig aufgefordert wird, die Lagerbox zu öffnen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine durch ihn oder durch eine von ihm autori sierte Person geöffnete Lagerbox nach Verlassen auf eigene Kosten wieder sicher zu verschließen und dem Mieter Zugang zu gewähren.
4. Nutzung von Gelände und Lagerhaus durch den Mieter
Der Mieter gewährleistet, dass die Gegenstände, die in der von ihm angemieteten Lagerbox aufbewahrt werden, sein Eigentum sind oder die Person(en), deren Eigen tum sie sind, ihm die Verfügungsgewalt über die Gegenstände erteilt hat (haben) und ihm gestattet wurde, die Gegenstände in der von ihm angemieteten Lagerbox aufzubewahren. Der Mieter ist dazu verpflichtet, Schäden an der Lagerbox unver züglich dem Vermieter zu melden und sich gemäß den Anweisungen der durch den Vermieter gestellten Vertreter zu verhalten. Dem Mieter oder jeder durch ihn legitimierten bzw. bevollmächtigten Person, die das Gelände betritt oder die ent sprechende Lagerbox verwendet, ist es verboten:
das Gelände oder das Lagerhaus in einer Art zu verwenden, wodurch andere Mie ter oder der Vermieter gestört oder in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden könn ten.
eine Tätigkeit durchzuführen, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung bedarf oder die Bestimmungen des Versicherungsvertrages ver letzt.
etwas an Boden, Decke oder Wand zu befestigen bzw. Veränderungen der ange mieteten Lagerbox vorzunehmen, ohne vorab eine Genehmigung des Vermieters eingeholt zu haben.
die angemietete Lagerbox als Wohnung, Büro oder als Geschäftsadresse zu ver wenden.
Emissionen jedweder Art aus der angemieteten Lagerbox austreten zu lassen. • den Verkehr auf dem Gelände oder dem zum Lagerhaus zugehörigen Parkbereich sowie Dritte in irgendeiner Form zu behindern.
5. Alternative Lagerbox
Sollte ein wichtiger Grund – beschrieben im Mietvertrag § 7 (Bauliche Veränderun gen und Ausbesserungen durch den Vermieter), z. B. nötige Reparaturen, Umbau ten, behördliche Anweisungen, Gefahr in Verzug – vorliegen, hat der Vermieter das Recht, den Mieter aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen die gemietete Lagerbox zu räumen und die gelagerten Gegenstände in einer alternative Lagerbox vergleich barer Größe unterzubringen. Falls Gegenstände gemäß Mietvertrag § 7 (Bauliche Veränderungen und Ausbesserungen durch den Vermieter) in eine vergleichbare Lagerbox verbracht werden, bleibt der bestehende Mietvertrag zu gleichen Kondi tionen aufrecht. Ein Anspruch auf einen erneuten Wechsel in das ursprünglich ge mietete Abteil besteht nicht.
6. Kaution
Die vom Mieter eingezahlte Kaution wird vom Vermieter spätestens einen Monat nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen rückerstattet. Dieser Betrag kann sich jedoch um eine notwendige Menge reduzieren:
um die Lagerbox zu reinigen, wenn der Mieter es versäumt, seiner Pflicht gemäß Mietvertrag § 10 (Rückgabe der Mietsache) nachzukommen. Die Kostensätze für die Reinigung sind einsehbar im Aushang am Eingang des Lagerhauses.
um etwaige Schäden zu reparieren, die durch den Mieter oder durch eine vom Mieter mit einer Vollmacht ausgestatteten Person an der Lagerbox oder an den sich auf dem Gelände befindlichen Gegenständen verursacht wurden
um Rückstände in der Miete, Mahngebühren, Verzugszinsen, Verbringungsge bühren und/oder Verwertungs- bzw. Vernichtungskosten vom Mieter zurückge lassener Waren und Güter zu bezahlen.
7. Miete, Mietzahlung, Mietfälligkeit, Mindestmietdauer
Im Mietvertrag ist die Höhe der Miete geregelt. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Die Periode, in der abgerechnet wird, beträgt ebenso einen Monat, es sei denn, es wurde im Mietvertrag anders festgelegt. Der Vermieter ist dazu berechtigt, die Miete zumindest um den jährlichen Anstieg des Verbraucherpreisindex anzu
passen. Dies setzt jedoch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter voraus, welche dem Mieter zumindest einen Monat vor Wirksamwerden der Mietanpassung unter Angabe des Zeitpunktes der Mieterhöhung zugegangen sein muss. Der Mieter er hält in diesem Zusammenhang ein Sonderkündigungsrecht, welches er bis zwei Wochen vor Wirksamwerden der Mietanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Mietanpassung ausgeübt haben muss. Eine solche Sonderkündigung bedarf zwin gend der Schriftform. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig. Sie umfasst die erste Abrechnungsperiode von einem Monat. Die Fälligkeit der nachfolgenden Abrechnungsperioden richtet sich nach dem Mietvertrag. Zahlungen werden zuerst auf Nebenkosten und sonstige Kosten, im Anschluss auf Zinsen und letztlich auf die Mietforderung des Vermieters angerechnet. Eine Aufrechnung von Gegenforderun gen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Vermieter nicht an gefochten wird. Geschäftskunden, die die Vorsteuerabzugsberechtigung erklärt ha ben, erklären sich auf Wunsch des Vermieters bereit, den qualifizierten Nachweis zu erbringen, dass die angemietete Lagerbox ausschließlich für Zwecke benutzt wird, die gem. § 15 USTG zum (vollständigen) Vorsteuerabzug berechtigen.
8. Verzug, Pfandrecht, Nichtzahlung der Miete
Soweit der Mieter der Mietzahlung nicht nachkommt, gerät er in Verzug, es sei denn, der Mieter hat die verzögerte Zahlung nicht zu vertreten. Im Verzugsfall hat der Ver mieter das Recht, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen (§ 288 BGB). Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für internen Aufwand in Höhe von € 2,50 fällig, wenn eine Zahlung mehr als eine Woche überfällig ist. Darüber hinaus hat der Mieter die anfallenden Kosten für die Eintreibung der Forderung des Vermieters, zum Beispiel durch ein Inkassobüro, zu tragen. Sollte ein vom Mieter autorisierter Bankeinzug per SEPA-Mandat nicht ausgeführt werden, fallen zusätzlich die ver rechneten Kosten der Bank an. Bezogen auf offene Forderungen des Vermieters hat der Vermieter in Ausübung seines Vermieterpfandrechtes das Recht, dem Mieter den Zugang zum Gelände als auch zum Lagerhaus zu verweigern. Zusätzlich hat der Vermieter das Recht, ein eigenes Zusatzschloss an der Lagerbox anzubringen. Diese Maßnahmen können unabhängig davon durchgeführt werden, ob der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt bzw. aufgelöst hat oder nicht. Die Ausübung des be schriebenen Rechtes berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, seinen Verbind lichkeiten gegenüber dem Vermieter nachzukommen und diese zu begleichen.
9. Sicherungsübereignung, Vermieterpfandrecht, Ersatzmaßnahmen Der Mieter überträgt dem Vermieter das Eigentum sowie alle Anwartschaften an sämtlichen sich in der Lagerbox zum Bezugszeitpunkt oder späteren Einbringung befindlichen Gegenstände bzw. Waren. Dieses Sicherungsgut dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Die Übereignung des Siche rungsguts wirkt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter mit der Zahlung einer Forderung aus dem Mietvertrag mehr als 90 Tage ganz oder teilweise im Verzug ist. Der Betrag, mit dem der Mieter im Verzug ist, muss jedoch mindestens einer Monatsmiete entsprechen. Der Mietvertrag wird automatisch beendet. Die Über gabe des genannten Sicherungsgutes an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt (§ 930 BGB). Übersteigt der Wert der Sicherheiten - die für den Vermieter bestehen - die Forde rungen des Vermieters insgesamt um mehr als zehn Prozent, so ist der Vermieter auf Verlangen des Mieters insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Mieters verpflichtet. Ansprüche des Vermieters aus dem Vermieterpfandrecht blei ben unberührt.
10. Kündigung des Mietverhältnisses
Die Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen, richten sich nach dem vereinbar ten Mietvertrag. Beide Parteien haben das Recht, das Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos in Schriftform zu kündigen. Für den Vermieter liegt insbesondere ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, wenn der Mieter gegen die Ziffern 4, 5 und 6 verstößt. Zudem liegt für den Vermieter ein wichtiger Grund vor, wenn er seine Geschäftstätigkeit am Standort des Lagerhauses aus wel chem Grund auch immer einstellt.
11. Versicherung des Mieters
Die Pflicht zur Versicherung für den Mieter und seine eingelagerten Gegenstände richtet sich ausschließlich nach dem Mietvertrag. Der mit dem Mietvertrag abge schlossene Versicherungsschutz besteht über die Dauer der gesamten Mietlaufzeit. Alle aktuellen Versicherungsbedingungen, die im Zusammenhang mit dem abge schlossenen Vertrag stehen, liegen vor und können eingesehen werden.
12. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Sämtliche schriftlichen Mitteilungen des Mieters bzw. des Vermieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des Mieters bzw. des Vermieters zu erfolgen. Beide Ver tragsparteien sind dazu verpflichtet, Änderungen ihrer im Mietvertrag genannten Anschrift unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen. Dies muss in Schriftform erfolgen. Die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis gehen beiderseits auf den Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwech sels durch einen neuen Vermieter ohne Zustimmung des Mieters ersetzt werden. Es gelten nur die Bedingungen, die in dem Mietvertrag festgehalten worden sind. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden gelten nicht. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen des Vermieters oder seiner beauftragten Mitarbeiter bzw. Vertreter ist Folge zu leis ten. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages unwirksam sein oder zukünftig werden, so berührt das nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Beide Par teien verpflichten sich dazu, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.09.2018
1. Geltungsbereich/Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vereinbarungen zwischen dem Kunden und XXLAGER Selfstorage, einem Angebot der MAXFLI Beteiligungs GmbH, Grünauer Straße 210-216, 12557 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Samos Sanchez, nachfolgend mit „XXLAGER Selfstorage“ benannt, über die Annahme und Lagerung von Warensendungen (Sendungen), die auf Ver
anlassung des Kunden vom Absender mit der ihm zugeteilten Lieferanschrift ver sehen wurden (Annahmeservice). Als Sendungen werden nur Päckchen, Pakete, Bücher- und Warensendungen von Paketdiensten angenommen und gelagert, die ein Höchstgewicht von 31,5 kg nicht überschreiten. Lieferungen von Speditionen wie beispielsweise Sperrgut, Paletten o. ä. werden nicht angenommen.
1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch XXLAGER Selfstorage schriftlich mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Wi derspruch des Kunden innerhalb eines Monats bei XXLAGER Selfstorage eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Der Vertrag kommt durch einen Antrag des Kunden und die anschließende An nahme durch XXLAGER Selfstorage zustande. XXLAGER Selfstorage kann ohne An gabe von Gründen den Antrag ablehnen.
3. Rechte und Pflichten von XXLAGER Selfstorage
3.1 XXLAGER Selfstorage nimmt im Auftrag des Kunden die an ihn adressierten Sen dungen entgegen und lagert diese ein. Die Sendungen müssen an die in § 3 der Vereinbarung angegebene Lieferadresse adressiert werden.
3.2 XXLAGER Selfstorage wird durch die Entgegennahme der Sendungen nicht Eigentümer der Sendungen. Zwischen dem Absender der Sendung und XXLAGER Selfstorage wird kein Kaufvertrag begründet. Die Annahme der Sendung erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden.
3.3 Bei der Anlieferung von äußerlich beschädigten Sendungen kann XXLAGER Self storage die Annahme der Sendungen verweigern. Sendungen, die durch den Ver sender unfrei, nicht ausreichend frankiert oder als Nachnahme versendet werden, werden durch XXLAGER Selfstorage nicht angenommen. Zollrechtliche Verpflich tungen werden durch XXLAGER Selfstorage nicht übernommen und müssen durch den Kunden erfüllt werden. XXLAGER Selfstorage wird die Sendungen innerhalb seiner in § 3 der Zusatzvereinbarung angegebenen Geschäftsräume lagern und ist nicht berechtigt, die Sendungen zu öffnen.
3.4 XXLAGER Selfstorage verpflichtet sich, die Sendungen zu lagern und aufzube wahren. Als Aufbewahrung wird die Entgegennahme und Unterbringung der Sen dung verstanden. XXLAGER Selfstorage übernimmt die Obhut über die Sendungen, d. h. den Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust im Rahmen der Zu mutbarkeit. XXLAGER Selfstorage gewährleistet, dass die Sendung vor unbefug tem Zugriff gesichert und unbefugten Dritten nicht zugänglich gelagert wird. Die Sendungen werden dem Kunden durch XXLAGER Selfstorage in seinen Geschäfts räumen zu den Öffnungszeiten des Büros zugänglich gemacht. Der Kunde hat das Recht, die Sendung sofort nach Eingang und Benachrichtigung abzuholen.
3.5 XXLAGER Selfstorage informiert den Kunden am Tage des Eingangs der Sen dung per Telefon oder per E-Mail über das Eintreffen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Benachrichtigungs-E-Mail nicht durch seinen Spam-Filter zurückgehalten wird.
3.6 Die Herausgabe der Sendung erfolgt ausschließlich in den Geschäftsräumen von XXLAGER Selfstorage. Eine Lieferung an den Wohnort des Kunden wird nicht ver einbart. Nach einer Frist von einem Monat nach Mitteilung an den Kunden sowie einer schriftlichen Aufforderung ist XXLAGER Selfstorage berechtigt, die Sendung zu verwerten, wenn diese nicht durch den Kunden abgeholt wurde.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird XXLAGER Selfstorage alle zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, XXLA GER Selfstorage seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und XXLAGER Selfstorage um gehend über eine Änderung dieser Daten zu informieren.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den je weiligen Absendern mit der korrekten, in § 3 der Vereinbarung angegebenen Liefer adresse zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehl lieferungen gehen nicht zu Lasten von XXLAGER Selfstorage.
4.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen die Be förderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendungen innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Be nachrichtigung durch XXLAGER Selfstorage abzuholen. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur nach Erteilung einer Vollmacht gestattet, die die Person des Bevoll mächtigten mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum und Wohnanschrift auf führt. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen.
4.4 Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verbo ten ist, dürfen durch den Kunden nicht im Rahmen dieser Vereinbarung bestellt und angeliefert werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieser Vereinbarung bestellt und angeliefert werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von XXLAGER Selfstorage an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über den Annahme service von XXLAGER Selfstorage ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchs- oder sonstige Belästigungen in den Geschäftsräumen von XXLAGER Selfstorage verursacht.
5. Haftung
5.1 XXLAGER Selfstorage haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestim mungen bei allen Tätigkeiten nur, soweit XXLAGER Selfstorage ein Verschulden trifft. Die Haftung gegenüber XXLAGER Selfstorage ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnli che Ereignisse, Streiks, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von ho her Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte. XXLAGER Selfstorage trifft kein Verschulden, wenn die Sendung durch unzureichende Verpackung oder ein Verschulden des Transportun ternehmens beschädigt wurde. XXLAGER Selfstorage ist ebenfalls kein Verschulden anzulasten, wenn entgegen der Regelungen in Ziff. 4.4 Waren durch den Kunden bestellt und angeliefert werden.
5.2 Der Empfang von Sendungen kann gesetzliche oder vertragliche Fristen zu Gunsten von Dritten auslösen. XXLAGER Selfstorage ist nicht verantwortlich für et waige Fristversäumnisse durch den Kunden. Der Eingang der Sendung wird durch XXLAGER Selfstorage unverzüglich gemäß Ziff. 3.5 angezeigt. Der Kunde ist für die Beachtung der durch die Sendungslieferung beginnenden Fristen selbst verant wortlich.
5.3 Haftungsausschluss: Die Haftung von XXLAGER Selfstorage für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be schränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet XXLAGER Selfstorage für jeden Grad des Ver schuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von XXLAGER Selfstorage.
5.4 Haftung des Kunden: Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die XXLAGER Selfstorage durch vertragswidriges Verhalten und insbesondere Bestellungen ent gegen Ziff. 4.4 entstehen.
6. Vertragslaufzeit/Kündigung
6.1 Voraussetzung für den Abschluss der Zusatzvereinbarung zur Annahme und Lagerung von Warensendungen ist ein laufender Mietvertrag über Lagerräume in Boxenform für den gleichen Standort von XXLAGER Selfstorage. Der Vertrag über die Annahme und Lagerung von Warensendungen wird auf unbestimmte Zeit ge
schlossen und beginnt mit der Vertragsunterzeichnung, frühestens aber mit dem Beginn des Mietvertrags über Lagerräume in Boxenform. Endet der Mietvertrag über Lagerräume in Boxenform, gilt die Zusatzvereinbarung ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt als beendet. Nach der Beendigung des Vertrages eintreffende Sendun
gen für den Kunden werden durch XXLAGER Selfstorage nicht angenommen.
6.2 Jede Partei ist berechtigt, die Zusatzvereinbarung über die Annahme und Lage rung von Warensendungen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalen dermonats schriftlich zu kündigen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Bestellungen und An lieferungen entgegen Ziff. 4.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Sonstige Vereinbarungen
7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder zukünftig werden, so berührt das nicht den Bestand der übrigen Vertrags bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich dazu, die unwirksamen Bestim mungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.11.2020